Freitag, 17. Mai 2013

Arbeitslos – was nun?

angebot:

Arbeitslos – was nun?

Plötzlich arbeitslos. Die Nachricht, dass mangekündigt, oder der Arbeitsvertrag nicht verlängertwird, ist niederschmetternd. Viele Menschen fallen dann in ein tiefesemotionales Loch, sind voller Selbstzweifel und geplagt vonExistenzängsten. Oftmals kommen sie aus diesem Tief nicht mehrvon alleine heraus und wollen sich aus Scham von niemandem, nichteinmal von Freunden und Familie, helfen lassen. Doch genau diesesVerhalten ist falsch. Man darf nicht einfach aufgeben, sondern musswieder aufstehen und nach vorne blicken. Am Anfang ist esnatürlich richtig und gut der Enttäuschungnachzugeben und alles Angestaute loszuwerden. Aber dann muss man auseben jener Verbitterung neuen Mut und Kraft für etwas Neuesschöpfen und sich damit abfinden, dass man nun„arbeitslos“ ist. Damit Sie diese Situation sounbeschadet wie möglich überstehen können,sollten Sie sich an folgende Ratschläge halten:

Vergessen Sie Ihre Selbstzweifel, denn gerade in der Wirtschaftskrisewerden Mitarbeitern nicht aufgrund von Fehlleistungen, sondern weil diefinanzielle Belastung für den Arbeitgeber nicht mehr tragbarwar, entlassen. Dabei wird im Allgemeinem nach dem sogenannten„Prinzip der Sozialauswahl“ verfahren:Zunächst wird jenen gekündigt, welche am wenigstenfinanzielle Verantwortung aufgrund von Familie tragen und somit alsunabhängiger gelten. Auch Mitarbeiter, die aufgrund ihresAlters oder einer Behinderung, als „schwervermittelbar“ für neue Arbeit gelten, bleiben indieser Sozialauswahl zunächst verschont. Es ist also unterUmständen gar nicht Ihre persönliche Schuld, dass Sieentlassen wurden.

Abgesehen von der psychischen Rehabilitation spielen auch diefinanzielle und formale Neuordnung, sowie die Jobsuche eine bedeutendeRolle.

Wichtig bei der Jobsuche ist ein innovatives Bewerbungsmanagement. Dazugehören vor allem Kreativität und Eigeninitiative.Haben Sie ruhig den Mut etwas neues, ganz andersartiges anzufangen undverlieren Sie die Angst vor dem Unbekannten. Sie solltenaußerdem Ihre Ansprüche und Erwartungen senken.Arbeitsplätze gibt es nicht wie Sand am Meer und auch wennIhnen die Bezahlung und die Bedingungen nicht optimal passen: Ein Jobist besser als kein Job.

Zur finanziellen und formalen Organisation in der Arbeitslosigkeit gibtes klare Regeln und Richtlinien. Diese sollten und müssen sieauf jeden Fall streng einhalten.

Sobald man erfahren hat, dass man gekündigt wird,sollte man sich beim Arbeitsamt melden. Das heißt: wessenArbeitsvertrag ausläuft und nicht verlängert wird,sollte sich drei Monate vor Vertragsablauf melden. Ansonsten muss mansich binnen 3 Tagen nach Kündigungsausspruch beim Arbeitsamtmelden. Die Einhaltung dieser Fristen ist aus mehreren Gründensehr wichtig. Zum einen ist man ab dem ersten Tag, an dem es keineBeschäftigung und Entlohnung mehr gibt arbeitslos und hat auchab diesem Tag das Recht auf finanzielle Unterstützung. Hat mandiese fristgerecht beantragt, wird sie auch ab diesem Tag ausbezahlt.Rückwirkende Zahlungen gibt es nicht. Zum anderen werden, wenndie Frist nicht eingehalten wird, Sanktionen in Form von Nichtzahlungender Unterstützung verhängt. In den ersten 12 Monatenhat man das Recht auf das „Arbeitslosengeld I“. WerPrivatvermögen besitzt, oder wessen Partner Besserverdienerist, bekommt keine finanzielle Unterstützung vom Staat. BeimArbeitslosengeld I erhalten Alleinstehende 60% ihres bisherigenpauschalierten Nettoverdienstes, während Arbeitslose mitminderjährigen Kindern 67% bekommen. Dabei muss der ehemaligeArbeitgeber den Verdienst schriftlich bescheinigen. Eine weitereVoraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I ist,dass man innerhalb von 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12Monate versicherungspflichtig beschäftigt war und daherBeiträge für die Arbeitslosenversicherung gezahlthat. Nach Ablauf der 12 Monate Arbeitslosengeld I, beginnt die Zahlungvon Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV. Nur inAusnahmefällen und bei Arbeitslosen über 55 Jahrenwird das Arbeitslosengeld I weiter gezahlt. Beantragen muss man dasArbeitslosengeld I bei der Agentur für Arbeit. Dort muss manPersonalausweis oder Reisepass, die Sozialversicherungsnummer, denArbeitsvertrag und das Kündigungsschreiben bzw. denbefristeten Arbeitsvertrag vorzeigen. Auch alleVersicherungsbeiträge werden in der Arbeitslosigkeit vomArbeitsamt übernommen.

Seien Sie sich im Klaren darüber, was es finanziell bedeutetarbeitslos zu sein: Sie werden auf vieles, besonders im Freizeitbereichverzichten müssen und Ihre Haushaltsausgaben starkeinschränken. Auch Ihre Bonität sinkt: Bankenvergeben grundsätzlich keine Kredite an Arbeitslose. Kreditekönnen Sie höchstens noch von sogenanntenInternetplattformen für Privatkredite, wie auxmoney.comerhalten. Dort werden Kredite auch an Arbeitslose vermittelt,da dasGeld dort von Privatpersonen und nicht von einer Bank kommt.

Allgemein gilt bei plötzlicher Arbeitslosigkeit: einenkühlen Kopf bewahren, umdenken und aktiv auf Jobsuche gehen.














Read More... [Source: Www.TopSellerZone.De]

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen